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Benutzerordnung

1) Einschreibung

Wer erstmals Medien ausleihen will, muss eine Benützungsvereinbarung (Lesererklärung) ausfällen. Mit Ihrer Unterschrift anerkennen Sie die Verleihbedingungen (inklusive Hausordnung) und erklären sich mit der EDV-mäßigen Erfassung Ihrer persönlichen Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden.Die Anmeldung erfolgt in der Regel persönlich. Für Kinder unter 15 Jahren ist eine schriftliche Zustimmung der Eltern erforderlich.Es ist nur eingeschriebenen Personen möglich, die Bibliothek zu benutzen.

2) Entlehnung

a) Die Zahl der gleichzeitigen Entlehnungen ist beschränkt. Sie können gleichzeitig höchstens 6 Bücher, 2 Spiele ausleihen.

b) Die Verleihdauer beträgt 3 Wochen. Verlängerungen sind möglich, wenn die Medien nicht von anderen Benutzern/Benutzerinnen vorbestellt sind; sie müssen fristgerecht in der Bibliothek oder per email (an die Bibliothek) vorgenommen werden.

c) Die Leihgebühren sind in der Gebührenordnung, die vom Büchereiausschuss beschlossen wird, festgelegt; diese ist im Raum der Bibliothek an gut sichtbarer Stelle angebracht. Bei verspäteter Rückgabe (dies gilt auch für Jahreskartenbesitzer) müssen wir eine Versäumnisgebühr verrechnen. Wenn Sie Medien 3 Wochen nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgebracht haben, müssen Sie mit einer Mahnung rechnen, deren Spesen Ihnen berechnet werden. Die Versäumnis- und Mahngebühren sind ebenfalls in der Gebührenordnung festgelegt.

d) Die Öffnungszeiten sind an gut sichtbarer Stelle am Gebäude angebracht, in dem sich die Bibliothek befindet.

3) Behandlung und Haftung

Die entliehenen Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht weiterverliehen werden. Die Medien dürfen im Sinne der Lizenzbestimmungen nicht vervielfältigt werden.

Wir ersuchen um sorgfältige und schonende Behandlung der Medien. Es ist empfehlenswert, sich vor der Ausleihe zu vergewissern, ob die Medien in ordentlichem Zustand sind. Für Medien, die beschmutzt oder beschädigt zurückgegeben werden bzw verloren wurden, müssen wir Ersatz verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem Neuwert des Mediums.

3a) Bücher

Wir ersuchen freundlich, keine Reparaturen an Büchern vorzunehmen, sondern reparable Beschädigungen (z.B. zerrissene Seite eines Buches, ...) zu melden. Wir können kleinere Beschädigungen mit speziellen Materialien beheben.

3b) Spiele

Grundsätzlich werden die Spiele von den Mitarbeitern der Bibliothek auf Vollständigkeit und Beschädigungen kontrolliert, aus Zeitgründen kann dies jedoch nicht immer lückenlos geschehen. Die Benutzer/Benutzerinnen sollen daher selbst kontrollieren, ob das gewünschte Spiel in Ordnung ist. Benutzer übernehmen jedenfalls mit der Ausleihe die Verpflichtung, Spiele vollständig und unbeschäigt zurückzugeben. Schäden oder Unvollständigkeit sind vor der Ausleihe zu melden. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Für verloren gegangene Teile und mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen haftet jeweils der letzte Entlehner.

Wir ersuchen die Benutzer, Schäden, die sich aus der natürlichen Abnutzung von Materialien ergeben, bei der Rückgabe zu melden. Wir können dann rasch die fehlenden Teile besorgen. Für sie ist kein Ersatz zu leisten.

4) Entzug der Benutzungsbewilligung

Benutzer, die Bestimmungen der Benützungsordnung nicht einhalten, können von der Leitung der Bücherei für begrenzte Zeit oder dauernd von der Benutzung ausgeschlossen werden.

Hausordnung

Das Rauchen in der Bibliothek und das Mitnehmen von Hunden ist verboten. Für mitgebrachte Gegenstände (Schirme, Taschen, ...) wird keine Haftung übernommen. Bei mutwilliger Beschädigung von Eigentum der Bücherei ist Schadenersatz zu leisten.